"Brothers in arms"

Kollektive Verteidigung ist ein Ausdruck der ausserhalb der Streitkräfte vielen Menschen kein Begriff ist. Eigentlich erstaunlich, bezeichnet er doch nicht weniger als das Fundament unserer heutigen Sicherheitsarchitektur. Das Prinzip der kollektiven Verteidigung ist für uns sowohl in der NATO (Art. 5 Nordatlantikvertrag) als auch der EU (Art. 42 Abs. 7 Lissabon-Vertrag) fest geschrieben und soll über einen Beistandszwang den Angriff auf das Gebiet eines Mitgliedsstaates nahezu unmöglich machen. Gleichzeitig gilt dieser Zwang ausschließlich im Verteidigungsfall, eine offensive Auslegung ist nicht vorgesehen und wäre mit der Charta der Vereinten Nationen auch nicht zu vereinen. Für Deutschland als zentraleuropäische Nation bedeutet dies, dass unsere Streitkräfte nicht nur dazu dienen das Staatsgebiet der Bundesrepublik zu schützen, sondern im Ernstfall unseren Partnern an den Aussengrenzen von NATO und EU beizustehen. Wir bezeichnen diese Einsatzform als Bündnisverteidigung.
Damit diese kollektive Verteidigung überhaupt in der Praxis mit Leben gefüllt werden kann, bedarf es eines hohen Standardisierungsaufwands. Dies hat zur Folge, dass alle beteiligten Nationen mit NATO Standards trainieren und sich auch in Details mehr und mehr annähern. Daher können wir auf Großübungen wie Air Defender 23 eng zusammenarbeiten. Ohne weitere Vorbereitung sind wir in der Lage in international gemischten Formationen unseren Auftrag zu erfüllen. Als "Brothers in Arms" sprechen wir die gleiche Sprache, nutzen die gleichen Taktiken und verfolgen die gleichen Ziele. Wir tun dies, damit wir innerhalb der Grenzen von NATO und EU auch künftig sicher leben können.
"Brothers in arms"
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